Unterhalts- und Umgangskrieg |
Cassy unregistriert
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Hallo,
habe in den letzten Tagen einiges erleben müssen, was mich echt runterzieht.
Nach 2 1/2 Jahren Rechtsstreit habe ich den Unterhaltsprozess endlich beendet, aber das was ausgeurteilt wurde scheint ja nur auf dem Papier zu bestehen. Es geht hier heftig ab, indem ich (in meinen Augen) erpresst werde. Entweder lasse ich mich auf die Zahlungen nach seinen Belieben ein oder er meldet Insolvenz an. Damit könnte ich gerade noch so leben
Aber dann seine neue Frau vorzuschicken, mir zu drohen, es gäbe noch andere Wege mir das Geld nicht zu zahlen und sich dann an das Jugendamt zu wenden, fand ich skandalös.
Für mich sieht es so aus, entweder ich nache das so oder er versucht mir das Kind weg zu nehmen.
Eigentlich würde ich ihm dann lieber zu gestehen, das er mir nur das bezahlt was er will , aber mein ANwalt ist strikt dagegen. Seit Sonntag komme ich aus dem Zittern nicht mehr raus und schrecke jedes Mal zusammen wenn nur das Telefon klingelt.
Hat jemand damit Erfahrung? Oder einen Rat für mich??
Vielen lieben Dank
Cassy
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10.08.2005 09:11 |
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Admin
Boardmaster
     

Dabei seit: 22.10.2003
Beiträge: 6.755
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Familienstand: Verheiratet Religion: neuapostolisch Herkunft: Dautphetal
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Hi Cassy,
wenn du dir bei der ganzen Sache nichts vorzuwerfen hast, dann bist du auch von Engelschutz umgeben!
Dein Ex denkt in Geld und nicht in Liebe - das wird ihm zum Verhängnis!
LG Feyzi
__________________ Wir müssen von Zeit zu Zeit eine Rast einlegen und warten, bis unsere Seelen uns wieder eingeholt haben.
alte indianische Weisheit
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10.08.2005 09:22 |
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Moewe

Forenkönigin
   

Dabei seit: 18.12.2003
Beiträge: 1.935
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Religion: keine Angabe
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Liebe Cassy,
ich halte das schlichtweg für einen Einschüchterungsversuch... lass dich nicht unterkriegen. Wenn er Insolvenz anmeldet, wird seine finanzielle Situation auf ''Herz und Nieren'' geprüft.
Und wegen dem Telefon einen Tipp: nur eines mit Clip-Funktion, das beruhigt schon ungemein
Liebe Grüße Sandra
__________________ Tempora mutantur, nos et mutamur in illis

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10.08.2005 09:31 |
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Udo unregistriert
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Liebe Cassy,
so wie Moewe es schreibt, sehe ich das auch. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, es liegt eine "Nötigung" vor. Dein Rechtsbeistand hat recht, "Recht soltte man nicht mit Füßen treten dürfen".
Es ist häßlich anzusehen, wenn die Maske fällt, und das wahre Gesicht eines Menschen zum Vorschein kommt.
Liebe Grüße
Udo
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10.08.2005 09:49 |
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hartmut unregistriert
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Lieber Admin,leider reicht Engelschutz allein auch nicht aus,wir muessen das unsere tun.Natuerlich hat Udo und der Anwalt Recht.Gibt es eigentlich Zeugen fuer die Gespräche?Falls ja wuerde ich entsprechend juristisch handeln also einsweilige Verfügung,Unterlassungsklage,erneute Unterhaltsklage,Anzeige wegen Vortäuschung der Insolvenz etc.Ich wuerde hier empfehlen engen Kontakt zum Anwalt und zum Familiengericht zu halten
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10.08.2005 10:03 |
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Admin
Boardmaster
     

Dabei seit: 22.10.2003
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Familienstand: Verheiratet Religion: neuapostolisch Herkunft: Dautphetal
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| Zitat: |
Erstellt von hartmut
Lieber Admin,leider reicht Engelschutz allein auch nicht aus, ...
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@Hartmut
Das versteht sich von selbst dass man dabei nícht die Hände in den Schoß legen sollte ...
__________________ Wir müssen von Zeit zu Zeit eine Rast einlegen und warten, bis unsere Seelen uns wieder eingeholt haben.
alte indianische Weisheit
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10.08.2005 11:47 |
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Cassy unregistriert
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Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Mein neuer Partner war bei den Telefonaten immer anwesend, das weiß mein Anwalt auch. Er meinte nur, ich solle erst mal abwarten was beim Jugendamtstermin kommt.
Mein Ex kann mir eigentlich nichts vorwerfen, ich habe ihm nie untersagt sein Kind zu sehen und wollte nur den Unterhaltsbetrag der uns zustand. Sogar arbeitslos habe ich mich gemeldet, damit er weniger bezahlen muß. Jeden Aushilfsjob habe ich mit dem Unterhalt verrechnet und ihm dann den Überschuss auf sein Konto überwiesen.
Da er nicht bereit ist den Unterhalt vom OLG zu bezahlen, habe ich meinen ANwalt informiert und er kümmert sich jetzt darum.
Das seltene daran ist wirklich, er hat sich über 1 Jahr nicht bei dem Kind gemeldet oder nach ihr gefragt, und jetzt wo ich nicht einverstanden bin kommt er mit dem Kind.
Sollte beim Jugendamt irgendwas kommen, was nicht stimmt, bin ich gezwungen alle Briefe und Mails die ich von ihm erhalten habe, vorzulegen. Mein ANwalt meint aber das die Sachbearbeiterin eine sehr gute wäre und ich den Vorteil habe, den ganzen Tag zu Hause zu sein.
@ Udo
ja, es ist echt schlimm mitzubekommen, wie sich ein Mensch nur noch auf das Finanzielle konzentriert und das wesentliche (Menschlichkeit) total vergisst.
Ich danke Euch recht herzlich und werde weiter kämpfen, zuerst um unser Recht und dann möchten wir nur noch unsere Ruhe haben.
Eure Cassy
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10.08.2005 13:58 |
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sugar
jenseits von gut und böse;-)


Dabei seit: 18.07.2005
Beiträge: 3.810
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Familienstand: in fester Beziehung Religion: neuapostolisch Herkunft: neben dem TW
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Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Leistungsfähig ist nur derjenige, der die geschuldete Leistung mindestens teilweise erbringen kann, ohne seine eigene Existenz oder die Ansprüche vorraniger Unterhaltsgläubiger zu gefährden.
Praktisch relevant ist dies vor allem dann, wenn die zivilrechtliche Verurteilung zur Leistung von Kindesunterhalt auf fiktive Einkünfte des Unterhaltsschuldners abstellt, oder, was bei einer Verurteilung in Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbetragsverordnung möglich ist, in dem zivilrechtlichen Verfahren eine Beweislastumkehr stattgefunden hat, sodass dem Verurteilten fiktive Einkünfte zugerechnet wurden, die dieser zu erzielen tatsächlich gar nicht in der Lage war.
Die Leistungsfähigkeit muss der Strafrichter in vollem Umfang feststellen. Da die Schuld und somit das Strafmaß auch wesentlich davon geprägt werden, in welchem Umfange der Täter leistungsfähig war, genügt hier auch keine allgemeine Feststellung, dass die Leistungsfähigkeit jedenfalls vorgelegen hat, sondern es wird in den meisten Fällen zu fordern sein, dass das Gericht den Sachverhalt so weit aufklärt, wie es erforderlich ist, um die Leistungsfähigkeit des Täters konkret beziffern zu können.
Vieleicht hilft Euch das ein bißchen weiter...ist der trocken der Stoff...
Wenn mehr Interesse besteht an dem Thema dann gebt einfach Unterhalt ein bei
http://www.wikipedia.de
unter Suche
Ein unterstützenden Gruß nach Arnsberg....
__________________ Ewigkeit in die Zeit leuchte hell hinein, das uns werde klein das Kleine und das Große groß erscheine.
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10.08.2005 15:44 |
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Cassy unregistriert
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Jetzt ist schon eine gewisse Zeit verstrichen, seitdem ich diesen Thread eröffnet habe. Es ist viel passiert in der Zeit.
Der Jugendamtstermin war eigentlich sehr locker, man hätte fast meinen können, alles sei in bester Ordnung.
Nun denn, ich weiche sonst vom Thema ab.
Das mit dem Unterhalt läuft jetzt auch, aber es ging nur durch Pfändung. Nachdem er das erfahren hatte war hier buchstäblich die Hölle los. Es hagelte Beschimpfungen, dann beim ersten Umgangstreffen wurde es auf die nette Tour versucht mich umzustimmen, damit ich bloß die Pfändung zurück nehme. ABer ich habe mich darauf nicht eingelassen. Dann verlor ich noch meinen Minijob und erfuhr vom Jugendamt, das sich entgegen aller ABsprachen, der Kindesvater nicht im Stande sieht, seine Tochter einmal im Monat zu sehen.
Wenn es ihm möglich ist, könnte es alle 3 Monate vielleicht klappen.
Das werde tolle Weihnachten, ein unglückliches Kind, weil ihr Vater sich wieder einmal zu Weihnachten und anschließend zu ihrem Geburtstag nicht sehen lässt, und sich wahrscheinlich auch nicht melden wird.
Ich bin nur froh, das ich jetzt die Zeit habe, um mich um sie zu kümmern. Erst habe ich mich geärgert, wegen dem Verlust des Jobs, aber jetzt sehe ich nur das Positive darin. Feyzi hat es meine ich geschrieben, mit dem Engelschutz, ich würde es gerne erweitern, auch wenn es mir schwer fiel, mich mit der gesamten Situation über Jahre auseinander zu setzen, es gab immer wieder die Momente, wo ich gespürt habe, ich bin nicht allein.
Das hat sehr lange gedauert, bis ich das verstanden habe, ich war auch nicht besonders gern imGD in der Zeit, da ich mich allein gelassen fühlte. Aber ich habe es jetzt verstanden. Lieber spät als nie.
Ich danke Euch allen für Euren Beistand und Eure liebe Antworten.
Es geht auswärts und das mit neuem Mut und neuer Kraft, das habe ich begriffen.
Ganz liebe Grüße
Cassy
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30.11.2005 21:22 |
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Teddybaer unregistriert
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Hallo Cassy,
wünsche dir weiter eine positive Einstellung, und viel Kraft, dass du deiner Tochter alles sein kannst. Sie brauchs jetzt umso mehr.
Kann es nur nicht nachvollziehen, wie sich ein Elternteil, so von seinem Kind abwenden kann. Mir selbst tut es schon weh (wie erst den Kindern??), wenn ich meine Kinder nicht alle 14 Tage bei mir habe (als ich noch im selben Ort wohnte, schliefen sie wochenlang bei mir, und gingen nur zum Mittagessen zu ihrer Mutter).
Herzliche Grüße Uwe
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30.11.2005 22:42 |
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Simon unregistriert
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Hallo Cassy,
Du brauchst dir da keine Sorgen zu machen, auch wenn er Insolvenz anmeldet kommt er um den Unterhalt nicht herum. Kindesunterhalt geht vor allem anderen. Er muss beim einreichen des I.-Verfahrens angeben ob er Unterhaltpflichtige Kinder hat, denn je nach Verdienst braucht er seinen Gläubigern nichts zahlen, da gibt es ganz offizielle Listen darüber. Gibt er das nicht an schneidet er sich ja ins eigene Fleisch und so blöd kann ja wohl keiner sein.
Mach dir keine Sorgen alles bleibt gut!!!!
LG Christian
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20.04.2006 00:14 |
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HolyBartender unregistriert
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Liebe Cassy,
zum einen sieht das Insoverfahren vor das bestimmte Schulden nicht mit einbezogen werden. Unterhaltsschulden gehören dazu. das bedeutet in jedem Fall bekommst du deinen Unterhalt. zumanderen muss derjenige der am Insoverfahren teilnimmt beweisen das er ein ehrbarer Schuldner ist das bedeutet, alle anhängigen Verfahren müssen aus der Insolvenzmasse ( Pfänbares einkommen Liste kann man bekomen bei der Schuldnerberatung)bedient werden und zudem müssen auch nachweissbar alle Schulden die nicht ins Insoverfahren fallen bedient werden. Sonst wird es Hinfällig. DerSchuldner kann dann nach sechs jahren ein neues Insoverfahren anstrengen.
Ausserdem ist es nicht so einfach ein Insoverfahren anzustrengen wie sich das anhört. bei interessse erläuter ich das Verfahren allgemein Verständlich
L.G:
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20.04.2006 11:40 |
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sonnenblume unregistriert
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Liebe Cassy,
mir geht es fast genauso,habe immer unregelmäßig Unterhalt für meinen sohn bekommen und das auch nur aus Pfändungen,nun wo er ne neue Arbeitsstelle hat reicht er ein Insoverfahren ein.
Naja aus dem schreiben geht hervor dass das Unterhaltsgeld nicht dazu gehört,aber in dem schreiben steht auch drin, dass ich mir Gedanken über einen "Verhandlungsspielraum" für den laufenden Unterhalt machen soll.
Sowas habe ich noch nie gehört.
Da er 3 Kinder hat und Pati an letzter stelle steht werde ich da wohl nicht so viel bekommen.
Naja schaun mer mal was dabei rauskommt.
Lg Heidi
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03.05.2006 08:26 |
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Cassy unregistriert
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Hallo ihr Lieben,
wie ich Euch ja schon mitgeteilt hatte läuft die Pfändung. Den Unterhalt für meine Tochter bekomme ich von der Unterhaltsvorschusskasse, bislang läuft es ganz gut.
Vom Jugendamt höre ich gar nichts mehr, da die Mitarbeiterin meint, wir sollen das alleine regeln. Zu Weihnachten bekam meine Tochter dann ein Paket in dem dann auch der Computer war, den er ihr vor Jahren einmal geschenkt hatte. Das kam uns schon komisch vor, kurz nach Weihnachten hatte sie Geburtstag, aber da kam garnichts. Kein Anruf, keine Karte, einfach nichts. Es ist jetzt auch schon wieder ein 1/2 Jahr her, das er sich persönlich gemeldet hat oder sie gesehen hat.
So ist es aber auch jetzt besser, denn sie leidet sonst immer schrecklich.
Das Insolvenzverfahren hat er dann nicht angestrebt, ich vermute, das war auch nur um mich unter Druck zu setzen.
Liebe Heidi, bekommst Du denn Unterhaltsvoschuss? Bei dem Verhandlingsspielraum kann ich mir nur vorstellen, dass Du erst auf einen Teil des Geldes verzichten sollst und es dann später bekommst. Hast Du deswegen mal einen Anwalt gefragt? Die kennen sich da doch eigentlich gut mit aus. Mein Anwalt brauchte zwar auch erst etwas um die Lage richtig zu erkennen, aber jetzt klappt alles.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, damit auch bei Dir alles wieder rund läuft.
LG
Petra
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09.05.2006 16:26 |
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sonnenblume unregistriert
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Liebe Petra,
also Unterhaltvorschuss beklommt man ab dem Tag des Antrags 6 Jahre lang jedoch nur bis zum vollendeten 12 Lebensjahr des Kindes.(zumindest in unsere region)
Da ich die schon hatte geh ich in dieser Beziehung leer aus.
Bei dem Verhandlingsspielraum ist es tatsächlich so dass mir das Jugendamt vorschlug erstmal mit 100 € zurecht zu kommen. Da eben noch 2 weitere Kinder da sind und alle gleich berücksichtigt werden müssen.
Aber lieber 100€ wie gar nichts.
Dafür so das Jugendamt soll ich keine weitern versuche machen dass Vater und SOhn sich sehen,da dies immer nur unregelmässig sein würde und dies dem Kind schadet.(und sowas aus dem Mund des Jugendamtfuzzis)
Liebe Petra auch bei uns ist es das letzte mal im Nov gewesen an Patis geburtstag,da kam er dann mit ner Müslischale wo das Sternzeichen drauf war.
Habe jahre lang versucht den Kontakt zwischen beiden aufrecht zu erhalten doch wenn er nicht will....ist besser so
Lg Heidi
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11.05.2006 16:00 |
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Jack Myers unregistriert
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Hallo zusammen, bei mir läuft es leider so: Meine Tochter bekommt weil auch 12 nichts mehr von der Kasse. Bei meinem Sohn läuft das noch ca. 1 1/2 Jahre. Ich weiß das die Mutter vom Arbeitsamt und vom Landratsamt Geld bekommt(warum auch immer - sie war mal arbeitslos), arbeiten tut sie aber auch(ob angemeldet weiß ich nicht) und bei ihrer Lebensgefährtin schafft sie auch noch mit. Weis jetzt auch nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vorschußkasse nen tip geben, zum Jugendamt gehen, zum Anwalt? Mit ihr reden macht keinen Sinn da wird leider nur gelogen . Hat jemand einen Tip????
Liebe Grüße Jack
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06.06.2006 18:09 |
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Sylvi67 unregistriert
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hallo Jack.
ist Anwaltssache.....der läßt einen Prozess starten, was dann übers Gericht entschieden wird, wie viel Unterhalt Du wirklich zahlen mußt!
Leider ist das der Weg! Für Dich natürlich von Vorteil!
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06.06.2006 18:20 |
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Kathi-Bine unregistriert
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Hallo!
Hier mal ein Klasse-Tip: http://www.isuv.de/tiki-index.php
Die haben überall Ortsgruppen in Deutschland. Kostet 25 Eus Mitgliedsbeitrag im Jahr und sind aktueller als manche Anwälte es wissen!!!
Einfach bei dem zuständigen Ortsmenschen anrufen und schon wird fachlich, sachlich kompetent beraten und geholfen.
LG Kathi-Bine
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06.06.2006 18:25 |
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Jedro unregistriert
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@Jack
vermutlich bezieht Deine Ex Harz IV ..möglicherweise auch aufstockend. Einen kleinen dezenten anonymen Hinweis bzgl. eheähnlicher Gemeinschaft sowie illegaler Beschäftigung nimmt man aber bei der Arbeitsagentur+Landratsamt dankend entgegen und wird diesen entsprechend bearbeiten
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06.06.2006 18:30 |
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Jack Myers unregistriert
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@ sylvi, die Kids leben bei mir und meine Ex müßte eigentlich zahlen-grins haste was falsch verstanden
[geändert von Jack Myers am [TIME]1149612202[/TIME]]
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06.06.2006 18:43 |
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Jack Myers unregistriert
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@ Jedro
vermutlich bezieht Deine Ex Harz IV ..möglicherweise auch aufstockend.
Was heißt das?
Einen kleinen dezenten anonymen Hinweis bzgl. eheähnlicher Gemeinschaft
zählt eine lesbische beziehung ? wenn beide ne eigene Wohnung haben sicherlich nicht oder?
sowie illegaler Beschäftigung nimmt man aber bei der Arbeitsagentur+Landratsamt dankend entgegen und wird diesen entsprechend bearbeiten
geht das anonym?
Danke schon mal, es ist echt traurig das man sowas machen muß.
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06.06.2006 18:48 |
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Jedro unregistriert
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hmmm...
also...HarzIV ist Arbeitslosengeld II...wenn sie aber von der Arbeitsagentur und vom Landratsamt unterstützt wird bekommt sie wohl Arbeitslosengeld I und aufstockend Arbeitslosengeld II
Bei lesbischer Beziehung muß ich passen...weiß nicht ob die in diesem Falle einer Hetero-Beziehung gleichgestellt wird...kann mich aber mal schlau machen...
Ja...jeder Hinweis wird anonym behandelt...ob Du nun persönlich vorsprichst oder anrufst oder auch nur schreibst...es bleibt anonym
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06.06.2006 18:54 |
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Sylvi67 unregistriert
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ups....jack.....stimmt! lach habs falsch gelesen...........sorry!!!
ist auch selten, dass männer die kinder haben, aber in deinem fall.....wohl verständlich!!!
Ich wünsche Dir persönlich mit den Kindern alles Gute......
DU SCHAFFST DAS SCHON !!!
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06.06.2006 19:00 |
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Pleitensoftworks unregistriert
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Hallo Jack!
Der Weg übers Jugendamt führt in dem Fall auch schon zu einem (schnellen)bErfolg, da dieses die Auskünfte auf dem Amtsweg beibringen kann und deine Ex zur Auskunft verpflichtet ist. Du bekommst auf jeden Fall vom Jugendamt eine Auskunft über die Einkommensverhältnisse deiner Ex.
Nicht vergessen, für den Fall, dass der Unterhaltspflicht weniger als 75v.H. nachgekommen wird, stehen dir die vollen Kinderfreibeträge zu. Mit dem Schriebs vom Jugendamt kannst du zum Finanzamt gehen und dir die Freibeträge ohne Zustimmung deiner Ex eintragen lassen. Geht problemlos, habe ich selber erst diese Woche gemacht. Spätestens nach diesem Schritt bekommen evtuelle Lügen kurze Beine, denn beim Finanzamt fallen Diskrepanzen zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Einkommen bei der Steuernachberechnung auf.
Gruß Pleitensoftworks
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13.11.2008 23:18 |
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Lisande unregistriert
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Ich habe die Beiträge mit Interesse nachgelesen. Vor ungefähr 4 Wochen habe ich meinen Mann mit drei Kindern, das 4. unterwegs, verlassen, weil ich sonst seelisch unter die Räder gekommen wäre. Gleich am nächsten Tag war er bereits beim Jugendamt und hat mich dort angeschwärzt, das ich angeblich eine schlechte Mutter wäre. Was er allerdings nicht weiß, ist, das diese Frau mir geholfen hat, ins Frauenhaus zu kommen. In Streitereien hat er mir auch schon angedroht, keinen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. jetzt versucht er, mich wieder zurückzubekommen. Aber da dies mein zweiter Ausbruch aus dieser Ehe ist, wird es diesmal nicht klappen. Ich hoffe nur, das er der Kinder wegen nicht zuviel Ärger macht. Bis jetzt hat er sie regelmäßig gesehen. Ich möchte ihm da auch keine Steine in den Weg legen. Schlimm finde ich es, wenn der Partner es nicht für nötig hält, sich regelmäßig um seine Kinder zu kümmern. Ich wünsche euch viel Kraft mit dieser Situation umzugehen.
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23.11.2008 01:07 |
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giggi unregistriert
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Liebe Lisande!
Von ganzem Herzen wünsche ich Dir viel Kraft und Geduld.
lg
giggi
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23.11.2008 08:18 |
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Iris unregistriert
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Hallo Jack,
mein Sohn ist 13 Jahre und ich bekomme für ihn auch keinen Unterhaltsvorschuß weil es den nur bis 12 gibt. Seitdem bekomme ich aber vom Job-Center( so heißt das bei uns ) "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch(SGBII)".
Vielleicht ist das auch bei Dir möglich. Gruß Iris
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19.09.2009 17:26 |
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Jedro unregistriert
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Aber den Unterhalt kannst Du für Deinen Sohn einklagen...
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19.09.2009 18:52 |
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Iris unregistriert
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Hallo Jedro,
ich bekomme Unterhalt für meinen Sohn ganze 61,10 € pro Kind, davon kann ich natürlich im Luxus schwimmen.
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20.09.2009 19:19 |
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Jedro unregistriert
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Dann ist das Einkommen des Vaters nicht sehr hoch...
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20.09.2009 19:26 |
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